(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) gibt der Bund nachfolgend beschriebene, für den Zahlungsverkehr bestimmte Bundesmünze im Nennwert von 5 Deutschen Mark heraus. Die neue Münze wird in hoher Auflage von den vier Münzstätten der Bundesrepublik Deutschland (Münzzeichen: D, F, G, J) geprägt und vom 1. Februar 1975 an in den Verkehr gegeben. Sie soll die derzeitige 5 DM-Umlaufmünze aus Silber ersetzen, die voraussichtlich am 1. August 1975 außer Kurs gesetzt werden wird.
(2) Die Bildseite der Münze trägt - in Relief-Prägung - den Bundesadler, die jeweilige Jahreszahl, beginnend mit 1975, und eines der vorgenannten Münzzeichen.
(3) Die Wertseite der Münze zeigt als beherrschenden Bildteil die große Wertziffer 5, die vertieft in einem erhaben ausgeführten Rechteck mit stark abgerundeten Ecken liegt. Die auf dem vertieften Feld stehende, erhaben ausgeprägte Umschrift paßt sich in ihrem Verlauf der Form des Mittelteils an und lautet:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
. DEUTSCHE MARK .".
(4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze wird von einem das Gepräge schützenden glatten, gleichmäßig breiten Randstab umgeben.
(5) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift:
"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
Zwischen den Worten "FREIHEIT" und "EINIGKEIT" sind zwei Ornamente, zwischen den übrigen Worten ist je ein Ornament eingeprägt.
(6) Die Münze hat ein Gewicht von 10 Gramm und einen Durchmesser von 29 Millimetern. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
(7) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Wolfgang Doehm, Stuttgart.
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.