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Münz50EuroBek 2024-02-20

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 50 Euro (Goldmünze „Mobilität“)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 89, S. 2)
Die Bildseite schaut aus der Perspektive des Handwerks in die Zukunft der Mobilität. Ausgehend vom universellen Sechskant wird das Symbol des Sechsecks auf die modulare und vernetzte Mobilität übertragen. Das Logo des Handwerks wird durch die besondere Darstellung in Form eines neuronalen Netzes zu einer wissenden Hand. Das Handwerk schraubt bildlich übersetzt an zentraler Stelle am Gelingen der Mobilitätswende.Auf der Wertseite präsentiert sich ein Adler, der sich mit seinem sechseckigen Umriss auf die Bildseite bezieht. Sie zeigt ferner den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2024“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Prägezeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0590A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f150800d7a9e90bb56eeec7d9fac31dc867c58ef40759247f60828e8c4f9e8b1

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