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Münz2EuroBek 2024-02-20/2

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "175. Jubiläum Paulskirchenverfassung")

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 79, S. 2)
Die nationale Seite zeigt im Vordergrund eine perspektivische Darstellung der Paulskirche im Moment des Einzugs der Abgeordneten der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Dahinter wird das papierne Verfassungsdokument mit Schreibfeder dargestellt, bekränzt durch die drei Allegorien Einigkeit, Recht und Freiheit sowie durch die Trikolore aus Schwarz, Rot und Gold. Der innere Teil der Münze trägt ferner den Schriftzug „PAULSKIRCHENVERFASSUNG 1849“ sowie im unteren Bereich das Ausgabejahr „2024“, die Länderkennung „D“ für das Ausgabeland Deutschland, das Prägezeichen der jeweiligen Münzstätte („A”, „D”, „F”, „G” oder „J”) und die Initialen des Künstlers. Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.Die Wertseite der Münze und die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR04F0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fdbc25d27244c7ffed4c89acf7094f17781de030e31144188e0c3f811d65f702

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