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Münz2EuroBek 2024-02-20/1

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "Mecklenburg-Vorpommern")

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 78, S. 2)
Die nationale Seite stellt den ikonischen „Königsstuhl“, der zum Nationalpark Jasmund gehört, mit seinem typischen von Buchenwäldern umrahmten Kreidefelsen in den Fokus. Die gewählte Strandperspektive öffnet den Blick auf die Monumentalität der einmaligen Landmarke. Die Verbindung von Meer, Vogelwelt und Mensch schafft einen maßstäblichen Bezug. Die Typografie wird im Verbund mit der fliegenden Möwe in das Relief integriert. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner die Angabe „Mecklenburg-Vorpommern“ mit dem Ausgabejahr 2024 und mit der Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland sowie das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) und die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.Die Wertseite der Münze und die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR04E0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a369aa3974006d7fa8ed983db2ee954526c73a6642f1c72937aac99cd4f4b9dc

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