Zum Gesetzesinhalt

Münz2EuroBek 2021-02-08/1

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „50 Jahre Kniefall von Warschau“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „50 Jahre Kniefall von Warschau“ prägen zu lassen. Die Münze erinnert an den Kniefall von Willy Brandt vor dem Ehrenmal für die Helden des Ghettos in Warschau, der sich am 7. Dezember 2020 zum 50. Mal jährt.
Die Münze wird ab dem 8. Oktober 2020 in den Verkehr gebracht.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Die nationale Seite zeigt den Moment des Kniefalls des damaligen deutschen Bundeskanzlers als Demutsgeste vor dem Ehrenmal für die Helden des Ghettos in Warschau. Die Komposition stellt den Bezug zum Ghetto-Aufstand 1943 auf eindrucksvolle Weise dar.
Auf dem inneren Kern befinden sich ferner der Schriftzug „50 Jahre Kniefall von Warschau“, das Ausgabejahr 2020, die Länderkennung „D“ der Bundesrepublik Deutschland sowie das Prägezeichen („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) der jeweiligen Münzstätte. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.
Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025700021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b2bb68f46d3af8632bdb7686f3a7ca4de3d807f08c7457703b34091458885a3

XML-Quelle beim Herausgeber