Zum Gesetzesinhalt

Münz2EuroBek 2020-01-22

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Brandenburg“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Brandenburg“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen.
Die Münze wird ab dem 28. Januar 2020 in den Verkehr gebracht.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Die nationale Seite zeigt einen Ausschnitt der Schlossanlage Sanssouci mit ihren Weinterrassen. Die Länderbezeichnung „BRANDENBURG“ verknüpft das abgebildete Bauwerk mit dem Bundesland. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2020, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.
Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Jordi Truxa aus Neuenhagen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013200020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2162c0a48a649532127c01b637f68ea42dd7efbb2a1f7b58ada56596e5f15ebd

XML-Quelle beim Herausgeber