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Münz2EuroBek 2019-10-08

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „30 Jahre Mauerfall“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „30 Jahre Mauerfall“ prägen zu lassen. Die Münze erinnert an die Öffnung der Berliner Mauer, die sich am 9. November 2019 zum 30. Mal jährt.
Die Münze wird ab dem 10. Oktober 2019 in den Verkehr gebracht.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Das Motiv auf der nationalen Seite der Münze (Bildseite) wurde von der französischen 2-Euro-Gedenkmünze übernommen, die Frankreich aus Anlass des 30-jährigen Mauerfalljubiläums herausgibt. Es wurde von einem Künstler der Monnaie de Paris (französische Münzprägestätte) gestaltet und zeigt eine Bildcollage aus verschiedenen Elementen zum Münzsujet sowie den Schriftzug „30 Jahre Mauerfall“. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner das Ausgabejahr 2019, die Länderkennung „D“ der Bundesrepublik Deutschland sowie das Prägezeichen („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) der jeweiligen Münzstätte. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.
Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze soll 30 Millionen Stück betragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR154200019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bbb3318db6ab1be1f0f1f233736edd44d9899e8111f5517899464e5cf6408632

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