Zum Gesetzesinhalt

Münz2EuroBek 2018-07-23/2

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „100. Geburtstag Helmut Schmidt“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „100. Geburtstag Helmut Schmidt“ prägen zu lassen.
Die Münze wird ab dem 30. Januar 2018 in den Verkehr gebracht.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Die Münze würdigt das politische Lebenswerk von Helmut Schmidt anlässlich seines 100. Geburtstages. Die nationale Seite zeigt den Politiker in einer für ihn typischen Haltung; im Dialog mit seinem Gegenüber.
Auf dem inneren Kern befinden sich ferner der Schriftzug „HELMUT SCHMIDT“, die Angabe „1918 – 2015“, das Ausgabejahr 2018, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.
Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR120600018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e9bb507b38a0910cc286383079f162b7f1cb148e7ca8d781c030531f8a97c46

XML-Quelle beim Herausgeber