Zum Gesetzesinhalt

Münz2EuroBek 2006

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "Schleswig-Holstein")

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze "Schleswig-Holstein" im Rahmen einer Serie "Bundesländer" prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück. Daneben werden für das Sammlerprodukt deutsche Euro-Kursmünzensätze 375.000 Stück in Spiegelglanzausführung geprägt.
Die Münze wird ab dem 3. Februar 2006 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:
"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
Die nationale Seite der Gedenkmünze zeigt das Holstentor, das durch seine filigrane Ausformung einen ästhetischen Reiz vermittelt, der hervorragend mit dem Außenring korrespondiert. Die Länderbezeichnung "Schleswig-Holstein" verknüpft das abgebildete Bauwerk, das Holstentor, mit dem Bundesland. Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte und das Namenszeichen des gestaltenden Künstlers komplettieren die Gestaltung des Münzkerns.
Auf dem Außenring sind die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2006 und das Ausgabeland "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" abgebildet.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Heinz Hoyer aus Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000800006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0aaa4d2d4ffbcb0a99b0bf1d18580751002208e37289df155468f16bfe2ca6f8

XML-Quelle beim Herausgeber