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Münz20EuroBek 2025-08-05/2

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Chemnitz - Kulturhauptstadt Europas 2025“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Chemnitz – Kulturhauptstadt Europas 2025“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze würdigt die Verleihung des Titels „Kulturhauptstadt Europas“ an die Stadt Chemnitz.
Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze (Prägezeichen J).
Der Entwurf stammt von dem Künstler Hagen Täuscher aus Berlin.
Die Bildseite zeigt die städtische Vielfalt mit typischen Motiven der Stadt und richtet den Blick auf über 200 Jahre Kunst-, Kultur- und Industriegeschichte. Angeordnet in zwölf Kreissegmenten am äußeren Münzrand, bilden neun Sehenswürdigkeiten das C-Emblem, für das Chemnitz bekannt ist. Jedes Kreissegment ist gestalterisch mit einem Stern verknüpft und transportiert damit das Bekenntnis zu Europa. Im Zentrum der Münze befindet sich reliefartig hervorgehoben ein Teil der nördlichen Stadtgrenzen. Sie fungieren als Träger für das Kampagnen-Logo „2025“, den Stadtnamen „CHEMNITZ“ und das Ereignis „KULTURHAUPTSTADT EUROPAS“.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „J“ der Hamburgischen Münze, die Jahreszahl 2025 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„Das Motto der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 lautet „C THE UNSEEN“, das in vertiefter Prägung auf dem glatten Münzrand und gedreht kopfstehend dargestellt wird. “.
Die Münze besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0C10A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 44a2b856cdf02603d3755b7d45feee4fac9d9f36d6ddd796d591551ee1c3d3a7

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