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Münz20EuroBek 2024-02-20/3

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „75 Jahre Grundgesetz“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „75 Jahre Grundgesetz“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze würdigt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die sich als Fundament der freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Landes fortlaufend bewährt.
Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).
Der Entwurf stammt von dem Künstler Detlef Behr aus Köln. Das am oberen rechten Münzrand geprägte Münzthema „75 Jahre Grundgesetz“ wird mittels einer Komposition aus der Jubiläumszahl „75“ und der geläufigen Bezeichnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland „GG“ offensiv im Zentrum der Münze repräsentiert. Im oberen Münzdrittel wird die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes „DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR“ wiedergegeben. Die Textzeilen werden durch ein radial angeordnetes Punktraster fortgesetzt und optisch zu einem Kreis verbunden. Diese abstrakte Andeutung unserer parlamentarischen Sitzordnung verknüpft die essenzielle Bedeutung der Menschenwürde mit unserer demokratischen Grundordnung.
Die Wertseite greift die am Kreis orientierte Komposition der Bildseite auf. Die im Rundsatz angeordnete Typografie mit den zwölf Europasternen ist ein gestalterisches Echo der Bildseite. Auch der im Zentrum platzierte Adler lässt mit seinen abstrahierten Schwingen Parlamentarismus assoziieren. Weitere Elemente sind der Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2024“, das Prägezeichen „G“ und die Angabe „SILBER 925“.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„IM BEWUSSTSEIN SEINER VERANTWORTUNG ·“.
Die Münze besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0530A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7b47cdac96a8ee5dee244b990adab4feacf8044f6e75d2aaf4545fdd05cb6523

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