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Münz20EuroBek 2024-02-20

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Biber“)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 80, S. 2)
Die Bildseite zeigt Deutschlands größtes Nagetier in einer sehr naturgetreuen Darstellung. Das Tier blickt den Betrachter direkt an und macht einen wilden und souveränen Eindruck. Sein dichtes Fell ist im Bereich des vorderen Rumpfes und insbesondere am Kopf sehr plastisch ausgearbeitet. Markant ist auch der dargestellte Schwanz, die sogenannte Kelle. Außerdem sind die zum Fassen der Zweige oder auch zum Graben genutzten Vorderpfoten detailreich umgesetzt. Der dem abgerundeten Körper angepasste Schriftzug „BIBER“ komplettiert den Gesamteindruck.Die locker gestaltete Wertseite mit dem Adler korrespondiert mit der Bildseite. Sie enthält ferner den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer, die Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2024“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0500A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c03dee159efdf8f9e22de7f8aa7447f5fad2fc12930aa88922b49138acc32f87

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