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Münz20EuroBek 2022-04-06/2

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Kegelrobbe“ der Serie „Rückkehr der Wildtiere“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 20-Euro-Goldmünze „Kegelrobbe“ prägen zu lassen. Die Münze bildet den Auftakt einer sechsteiligen Goldmünzenserie „Rückkehr der Wildtiere“, bei der im Zeitraum 2022 bis 2027 jährlich eine Münze erscheint. Die Serie stellt insbesondere solche Tiere in den Fokus, die in der Vergangenheit in Deutschland schon fast ausgerottet waren und zwischenzeitlich – unter anderem infolge von Arten- und Naturschutzmaßnahmen – wieder zurückgekehrt sind. Die Münze wird ab dem 20. Juni 2022 in den Verkehr gebracht.
Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Kegelrobbe“ beträgt maximal 165 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.
Die Bildseite zeigt die Kegelrobbe in ihrem Element, dem Wasser. Mit großer Lebensfreude und Elan taucht sie in die Tiefe. Der Schriftzug „Kegelrobbe“ steht in seiner blockhaften Erscheinung in einem spannungsvollen Kontrast zur dynamischen Bewegung des Tieres. Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Olaf Stoy aus Rabenau.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2022“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR072400022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0f6c1c4024df649793ff678356b8d55b8a36199bc9a708daa76669f3074c04f

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