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Münz20EuroBek 2022-04-06/1

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „50 Jahre Deutsches Kinderhilfswerk“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „50 Jahre Deutsches Kinderhilfswerk“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die 1972 gegründete Organisation setzt sich für die stärkere Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland ein. Sie unterstützt ein kindgerechtes Deutschland mit gleichen Chancen für alle Kinder.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München (Prägezeichen D).
Die Münze wird ab dem 7. April 2022 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt die beiden Logofiguren des Deutschen Kinderhilfswerkes, sowie die stilisierte sechseckige Spendendose in verschiedenen Größen. Beide Motive sind in den bekannten Farben des Deutschen Kinderhilfswerkes gehalten. Die Kinderfiguren in der unteren Hälfte des Münzrunds scheinen die acht Sechsecke wie im Spiel in die Luft zu werfen.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München, die Jahreszahl 2022 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„AUF DIE KINDER KOMMT ES AN Abbildung aus der Gesetzesquelle“.
Der Entwurf der Münze stammt von der Künstlerin Susanne Jünger aus Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR072300022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 68509a802b0c608187d4407d273745d58fe626858b024738f79c8a6b2f3bcf97

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