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Münz20EuroBek 2022-01-20/2

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „225. Geburtstag Annette von Droste-Hülshoff“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „225. Geburtstag Annette von Droste-Hülshoff“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze würdigt die bekannte deutsche Schriftstellerin und Komponistin, die zu den bedeutendsten deutschsprachigen Dichterinnen und Dichtern des 19. Jahrhunderts zählt.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 0,9 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).
Die Münze wird ab dem 24. Februar 2022 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt Annette von Droste-Hülshoff. Ihr vom Wind gelöstes Haar kann als Symbol für ihre Befreiung aus den engen Verhältnissen ihrer Schaffenszeit gesehen werden. Der dargestellte Gesichtsausdruck zeigt Entschlossenheit und widerspricht den damals gängigen Erwartungen an Geschlecht und Stand. Im Hintergrund, angedeutet durch Vogelflug und Alpensilhouette, wird die große Naturverbundenheit der Autorin dargestellt.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2022 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„SO GROSSES KLEINOD,
EINMAL SEIN STATT GELTEN!“
Der Entwurf der Münze stammt von der Künstlerin Anna Auras aus Stuttgart.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR018800022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 47929c50889b840ac1e4d9e8efc330cc955edc1482d98d4cae49329edbbcd053

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