Zum Gesetzesinhalt

Münz20EuroBek 2020-08-20/1

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Weißstorch“ der Serie „Heimische Vögel“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2016 bis 2021 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 20 Euro zum Thema „Heimische Vögel“ prägen zu lassen. Im Jahr 2020 wird die Ausgabe mit der Münze „Weißstorch“ fortgesetzt. Die Münze wird ab dem 22. Juni 2020 in den Verkehr gebracht.
Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Weißstorch“ beträgt maximal 180 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.
Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.
Der Entwurf stammt von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Geltow.
Auf der Bildseite wird ein Weißstorch dargestellt.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2020“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR201100020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bf156d276d5e5b21d0357d4365030f12dfd6c636bf54891de886f28e3f0fd351

XML-Quelle beim Herausgeber