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Münz20EuroBek 2019-08-07/4

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Wanderfalke“ der Serie „Heimische Vögel“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in den Jahren 2016 bis 2021 eine Serie von Goldmünzen im Nennwert von 20 Euro zum Thema „Heimische Vögel“ prägen zu lassen. Im Jahr 2019 wird die Ausgabe mit der Münze „Wanderfalke“ fortgesetzt. Die Münze wird ab dem 19. Juni 2019 in den Verkehr gebracht.
Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Wanderfalke“ beträgt maximal 175 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.
Die Münze besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimetern und eine Masse von 3,89 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.
Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin. Die Wertseite wurde von der Künstlerin Adelheid Fuss aus Geltow gestaltet.
Auf der Bildseite wird ein Wanderfalke dargestellt.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2019“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR138100019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2f04ce03b0a32c3b0cd592336917175e0459ae062ab8f92f663ead6c7acae16c

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