Zum Gesetzesinhalt

Münz20EuroBek 2019-08-07

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Tapferes Schneiderlein“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Tapferes Schneiderlein“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Diese Münze ist die achte Ausgabe im Rahmen der 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Grimms Märchen“. Am 20. Dezember 1812 erschien der erste Band der Kinder- und Hausmärchen der Gebrüder Grimm.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon ca. 0,1 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).
Die Münze wird ab dem 16. Mai 2019 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt das tapfere Schneiderlein aus der Perspektive des Endes der Geschichte. Die Figur trägt sowohl Attribute ihres ursprünglichen Handwerks als auch die Krone als Symbol der erlangten höchsten Herrscherstellung.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2019 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze ist zusätzlich die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„SIEBENE AUF EINEN STREICH!“
Der Entwurf stammt von der Künstlerin Marianne Dietz aus Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR139800019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b82304c85e94aebf7445699fdb9fc9a1624b444d301a95694336ed203be59eca

XML-Quelle beim Herausgeber