Zum Gesetzesinhalt

Münz10EuroBek 2023-08-11

Anlage

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „Feuerwehr“)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 242, S. 2)
Die Bildseite zeigt im Zentrum des roten Polymerrings einen Feuerwehrtrupp im Löschangriff in seiner kompletten persönlichen Schutzausrüstung. Außerhalb des Polymerrings werden im Münzrund neben dem Flammenmeer im oberen Bereich Elemente eines Feuerwehreinsatzes gezeigt: die Betreuung einer erfolgreich geretteten Person sowie die Drehleiter vor einer Stadtsilhouette. Der Schriftzug „Feuerwehr“ wird entlang des unteren Münzrunds gesetzt.Die Wertseite zeigt im Zentrum des roten Polymerrings einen Adler. Über dem Adler befinden sich das Prägezeichen „G“, unter dem Adler die Jahreszahl „2023“. Außerhalb des Polymerrings ist im oberen umlaufendem Bereich der Schriftzug „Bundesrepublik Deutschland“, im unteren umlaufenden Bereich die Wertziffer „10“ und die Wertbezeichnung „Euro“, umgeben von den zwölf Europasternen, zu sehen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0F20A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b21426a67344261e07a6087f003a0f995f73f91563d28cfdf9904a0b8e227d56

XML-Quelle beim Herausgeber