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Münz10EuroBek 2010-08

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „20 Jahre Deutsche Einheit“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „20 Jahre Deutsche Einheit“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt maximal 2 100 000 Stück in Normalprägung und maximal 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin.
Die Münze wird ab dem 2. September 2010 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Geprägte auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite der Münze besticht durch grafische und inhaltliche Klarheit. Die zentrale Aussage „Wir sind ein Volk“ steht als Wille des deutschen Volkes zur Einheit im Mittelpunkt.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2010 sowie das Prägezeichen „A“ der Staatlichen Münze Berlin.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„Einigkeit und Recht und Freiheit“.
Der Entwurf stammt vom Künstler Erich Ott aus München.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR119600010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 63de12125cc3f797de2b1e2b9148ce7ffe62108de3023713f3147df29f123b6a

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