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Münz100EuroBek 2025-11-06

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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „Aus dem Leben eines Taugenichts (Joseph von Eichendorff)“)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 100-Euro-Goldmünze „Aus dem Leben eines Taugenichts (Joseph von Eichendorff)“ prägen zu lassen. Die Münze bildet den dritten Teil einer achtteiligen Serie „Meisterwerke der deutschen Literatur“, bei der im Zeitraum 2023 – 2030 jährlich eine Münze erscheint. Die Serie stellt nicht den jeweiligen Autor in den Fokus, sondern das literarische Werk in seiner monumentalen Bedeutung für die Kultur.
Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) geprägt.
Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin.
Die bewusst reduzierte Komposition des Entwurfs sorgt für eine intuitiv erfassbare Wiedergabe des Spannungsbogens der Novelle „Aus dem Leben eines Taugenichts“. Auf hohem Niveau werden die Extreme, zwischen denen sich die musizierende Figur bewegt – die Zollstube mit Feder, Papier und Abakus auf der linken Seite; Wald, Frauenfigur und Blumenschmuck auf der rechten – durchaus kongenial inszeniert. Diese Abkehr vom philiströsen, ökonomisch diktierten Leben zugunsten einer wesentlich auf Emotionalität gegründeten Existenz wird unterstützt durch eine junge, dynamische Interpretation der Hauptfigur – eine Wertumkehr, die durch die invers gesetzte Aufschrift und die sichelförmige, in zwei Ebenen geteilte Bildseite unterstrichen wird.
Die locker gestaltete Wertseite mit dem Adler korrespondiert mit der Bildseite. Sie enthält ferner den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer, die Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2025“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10E0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1da7ecdd8802c70efdeff2b27b56d8d9f58352e1925c3a896b3a9efc3a3751cd

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