Zum Gesetzesinhalt

Münz100EuroBek 2024-02-20

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze "Der zerbrochene Krug (Kleist)")

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 100-Euro-Sammlermünze „Der zerbrochne Krug (Kleist)“ prägen zu lassen. Die Münze bildet den zweiten Teil einer achtteiligen Serie „Meisterwerke der deutschen Literatur“, bei der im Zeitraum 2023 bis 2030 jährlich eine Münze erscheint. Die Serie stellt nicht den jeweiligen Autor in den Fokus, sondern das literarische Werk in seiner monumentalen Bedeutung für die deutsche Kultur.
Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Prägezeichen „A“), München (Prägezeichen „D“), Stuttgart (Prägezeichen „F“), Karlsruhe (Prägezeichen „G“) und Hamburg (Prägezeichen „J“) geprägt.
Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.
Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin. Die Bildseite zeigt auf einem reich und fein gefüllten Münzrund eine dreigeteilte Szenerie. Im Zentrum steht die Gerichtsverhandlung, die die sechs wesentlichen Figuren des Lustspiels in lebendiger Aktion vorstellt. Zentral ist die Klägerin in Rückenansicht zu sehen, ihr gegenüber am oberen Münzrand, der Dorfrichter, der über seinen eigenen Fall zu Gericht sitzt. Auf den Seitenflügeln sind Auslöser und Ausgang der Handlung zu sehen. Der Krug, links unten im Münzfeld, kippt dem Betrachter optisch entgegen. Die Komposition ist wie ein Triptychon aufgebaut, das Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Geschehens verdichtet.
Die Wertseite korrespondiert mit ihrer Adlergestaltung in Komposition und Ausarbeitung mit der Bildseite. Sie zeigt ferner den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2024“, die zwölf Europasterne sowie – je nach Prägestätte – das Prägezeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR04D0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5bd607c2a564c6a890f3ad6d02a2c6270f14fe3fee77706c66d1b7dd4fcb8ee9

XML-Quelle beim Herausgeber