LWLogAusbV
§ 11Ausbildungsberufsbild
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Arbeitsorganisation; Information und Kommunikation,
- 6.
- Logistische Prozesse; qualitätssichernde Maßnahmen,
- 7.
- Einsatz von Arbeitsmitteln,
- 8.
- Annahme von Gütern,
- 9.
- Lagerung von Gütern,
- 10.
- Kommissionierung und Verpackung von Gütern,
- 11.
- Versand von Gütern.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR188700004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2345d455be1923c4d8fe79a1f59c31bd9bbf7c766b97ef20233379b8702bf9d9