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Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften
§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2Ausbildungsdauer
§ 3Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4Ausbildungsplan
§ 5Berichtsheft
§ 6Fortsetzung der Berufsausbildung
Zweiter Teil
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin
§ 7Ausbildungsberufsbild
§ 8Ausbildungsrahmenplan
§ 9Zwischenprüfung
§ 10Abschlussprüfung
Dritter Teil
Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik
§ 11Ausbildungsberufsbild
§ 12Ausbildungsrahmenplan
§ 13Zwischenprüfung
§ 14Abschlussprüfung
Vierter Teil
Schlussvorschriften
§ 15Nichtanwendung von Vorschriften
§ 16Übergangsregelung
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagen
Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachlageristen/zur Fachlageristin
Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR188700004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2345d455be1923c4d8fe79a1f59c31bd9bbf7c766b97ef20233379b8702bf9d9

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