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LwAusglAbgV 1971

§ 5

Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 12. Mai 1971 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR202330971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bde6472fab90b7a540d08374c3b274a5b3206c82038f5802e0e744c87029644

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