LwAltschV
Anlage 1
Verordnung zur Durchführung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
Fundstelle: BGBl. I 2004, 2887 - 2893)
"Seite 1 - Übersicht über Flächenausstattung und Hauptproduktionsrichtung,
Seite 2 - Gewinnermittlung für den Prognosezeitraum,
Seite 3 - Ermittlung der Bemessungsgrundlage (BMG) für den Prognosezeitraum,
Seite 4 - Ermittlung der BMG für den Prognosezeitraum für Kreditnehmer mit durch gesonderte Verträge in die RRV einbezogenen Unternehmen,
Seite 5 - Berücksichtigung besonders gravierender Auswirkungen der Agrarreform gemäß § 4 Abs. 4 LwAltschV,
Seite 6 - Ermittlung BMG gemäß § 2 Abs. 3 letzter Satz LwAltschV für das Geschäftsjahr 1.7.2004 bis 30.6.2005,
Seite 7 - BMG für die Barwertermittlung"
Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR286100004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d1e07092d6b5cbff7b07dcc8ba4f92ec51373fb1590048e678a36514076fd366
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 4 LwAltschVErmittlung des Barwertes der zukünftigen Zahlungen aus Gewinn
„… n Unternehmen, Seite 5 - Berücksichtigung besonders gravierender Auswirkungen der Agrarreform gemäß § 4 Abs. 4 LwAltschV, Seite 6 - Ermittlung BMG gemäß § 2 Abs. 3 letzter Satz LwAltschV für das Geschäftsjahr 1.7.2004 bis 30.6.2005, Seite 7 …“