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LVANDZustÄndG

§ 4

Gesetz zur Änderung von örtlichen Zuständigkeiten der Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen und zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000980979

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bb8675e841b089cb17f1b8b3b809a1f56b6a874f5044e7b951cd43785633d913

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