LuftVZO
§ 91Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- 1.
- den Namen, die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz oder Sitz des Eigentümers und des Luftfahrzeugführers, sowie auf Verlangen der Erlaubnisbehörde Angaben über Namen, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der weiteren Insassen,
- 2.
- das Eintragungszeichen, die Art und das Muster des Luftfahrzeugs,
- 3.
- den Reiseweg und das Reiseziel unter Angabe der geplanten Zwischenlandungen,
- 4.
- den voraussichtlichen Zeitpunkt des Ausflugs und der Rückkehr,
- 5.
- den Zweck des Ausflugs.
Stand: Neufassung durch Bek. v. 10.7.2008 I 1229;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 28 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003700964
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fdadff8ad2db9ebefe4df7f25022c9f564ec5d6d269e0e8d82345564fa073ab7