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LuftVStAbsenkV 2018

§ 1Steuersätze 2018

Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2018 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1.in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:7,46 Euro,
2.in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:23,31 Euro,
3.in anderen Ländern:41,97 Euro.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR385800017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dafe38c05c6dc74f12be8bc0f9a83ecd1c54aeb02b9d72fab57cb97a744f3496

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