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LuftVODV 96

Allgemeine Hinweise

Sechsundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln am Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen
Rückwirkend in Kraft durch Art. 3 Nr. 2 G v. 23.7.1992 I 1370 mWv 8.5.1986
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR506020986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c07e53ef34829216eaaa00f357c0d4afdf8e281573d20e4eb8206492bd3b46bb

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