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LuftVODV 257

Allgemeine Hinweise

Zweihundertsiebenundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schönhagen)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

V nur mit Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR620100018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0190cccb7df95aaa8823db8f69441a067a99fcc391c156d6df394fb0794d7da8

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