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LuftVODV 253

Allgemeine Hinweise

Zweihundertdreiundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Neubrandenburg)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

V nur mit Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR600800015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 705c4cdbe653455859eb67e2480136fc097efb48ddc3eed74c160fc325612457

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