Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 247 2025

Allgemeine Hinweise

Zweihundertsiebenundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Berlin Brandenburg)

Fußnoten und Hinweise der Quelle


V nur mit Überschrift aufgenommen

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 11.6.2025 I Nr. 142 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 30.10.2025 in Kraft.

Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 96-1-2-247-1 v. 16.6.2020 BAnz AT 10.07.2020 V1 (LuftVODV 247 2020)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR08E0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f9493469a74ee3af402529d794da6dd82f3650c7a1ceab28c151512a89bf6a15

XML-Quelle beim Herausgeber