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LuftVODV 246

Allgemeine Hinweise

Zweihundertsechsundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Giebelstadt)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Nur mit Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR516100011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e056721083c182575d8d2413615ba5b8238d35761b1eeeb774c4786edd8a8862

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