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LuftVODV 239

Allgemeine Hinweise

Zweihundertneununddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR510210008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): de6d8a84c7b9a26e794330c59c70281fa6cac088d02d0a6a0913853775a42c54

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