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LuftVODV 237

Allgemeine Hinweise

Zweihundertsiebenunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegem nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR506820008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0277480e0f5509028b2f01bdfb1a052de6ed204d5cc655151b9fae52d9b0f41a

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