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LuftVODV 236

Allgemeine Hinweise

Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR505310008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 79376ce8f0126308c87467cd7c39ab7637df8c443c081d97f4f2ae72d4e9dfb7

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