Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 235

Allgemeine Hinweise

Zweihundertfünfunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR505120008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a1e9c3d6f50a924a0f4993b648633bd6ec243de84208e4ab1fd78584a7be9ebf

XML-Quelle beim Herausgeber