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LuftVODV 225

Allgemeine Hinweise

Zweihundertfünfundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR522730005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dddffd98875d326366045ffeb849548978df71ab51b3b3a7d8aaf49a0e90fad1

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