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LuftVODV 217 2025

Allgemeine Hinweise

Zweihundertsiebzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover)

Fußnoten und Hinweise der Quelle


V nur mit Überschrift aufgenommen

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 7.8.2025 I Nr. 190 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Benehmen mit dem Umweltbundesamt beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 27.11.2025 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 96-1-2-217 v. 1.8.2003 BAnz 2003, Nr 158, 19422 (LuftVODV 217)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0BE0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d7cc1cba0f3d3f6a1a5dc3d3e1d9441668d77e5b2e2cf933577d3a519dfa0645

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