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LuftVODV 214 2026

Allgemeine Hinweise

Zweihundertvierzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Niederrhein)

Fußnoten und Hinweise der Quelle


V nur mit Überschrift aufgenommen

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 10.12.2025 I Nr. 323 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 4.Mai.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 96-1-2-214 v. 31.3.2003 BAnz 2003, Nr 79, 8997 (LuftVODV 214)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1430B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 443ad243c74a3206bdd2766d58e1e5fa0307c8b9b8b7d483900f0eaf34a7136a

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