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LuftVODV 211

Allgemeine Hinweise

Zweihundertelfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR521000002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a50a76b2b2ad276966dcff17c28b96dfd271e580b308c1982590e1b6787008c9

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