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LuftVODV 202 2026

Allgemeine Hinweise

Zweihundertzweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

V nur mit Überschrift aufgenommen
Die V wurde als Art. 1 der V v. 6.3.2026 I Nr. 72 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 6.8.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 96-1-2-202 v. 15.12.2000 BAnz 2001, 353 (LuftVODV 202)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0480B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7f00b69d949cba15cda0b58f0086af70ec3869d504a2fd0907a5c342e7e82c97

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