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LuftVODV 201

Allgemeine Hinweise

Zweihunderterste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nichtdarstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR513110000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 397d7ad6284c587d8c7b5dd15d3af573014a35ca600b9a180976493800a16f5a

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