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LuftVODV 194

Allgemeine Hinweise

Hundertvierundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mannheim-City)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Überschrift: IdF d. Art. 1 Nr. 1 V v. 27.6.2000 BAnz Nr. 132, S. 13861 mWv 10.8.2000
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR513310999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b1606410ada3351788e3e0d05d9fe0c7711cfc3de7351b20c1ab7d55d99fb0f5

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