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LuftVODV 191

Allgemeine Hinweise

Hunderteinundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Überschrift (bezeichnet als Kurzbezeichnung): IdF d. Art. 1 Nr. 1 V v. 31.1.2017 BAnz AT 10.02.2017 V2 mWv 11.2.2017
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR502820999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a8825486840ec468911e753ef1c77e09e04cb3517a9e0e8fa208e8740a475c82

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