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LuftVODV 162

Allgemeine Hinweise

Hundertzweiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof-Plauen)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
Überschrift: IdF d. Art. 1 V v. 18.8.2000 BAnz Nr. 169, 18070 mWv 5.10.2000
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR501230996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9306b20169af7ba99a3807db869f4b9662e0149fa96f9c5ba14b93c87e8713e1

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