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LuftVODV 146

Allgemeine Hinweise

Hundertsechsundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Schwäbisch Hall)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen.
Überschrift: IdF d. Art. 1 V v. 7.10.2004 BAnz Nr. 201, 22297 mWv 28.10.2004
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR509110994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2bda107567049ccf87f59efed505746564994892b9382841003f2f8711eb32cb

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