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LuftvKflAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
§  6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§  7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  8Inhalt von Teil 1
§  9Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10Prüfungsbereich Passagierprozesse
§ 11Prüfungsbereich Personal und Beschaffung
§ 12Inhalt von Teil 2
§ 13Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse
§ 15Prüfungsbereich Abfertigungsprozesse
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 3
Schlussvorschrift
§ 18Inkrafttreten
Anlage: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR066800017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54635e6c5837a2f2514f78d55c296e416e2bf738e6c09a6043fb37309dbea59b

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