LuftVGÄndG 11
Art 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR243200998
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a71566bafa0a3744d2f7df145a3a9d06172f6e81a36c9a8e4e6871d34c24d54
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 27 LuftVG
„… ersten Tage des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Artikel 1 Nr. 23 (§ 27 Abs. 1 LuftVG) tritt außer Kraft, sobald eine Rechtsverordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in Luftfahrzeugen auf Grund de …“